Sie fällen Entscheidungen.

Wir fällen Bäume.

Richard ist Ihr Spezialist für Baumpflege, Baumfällung und Seilklettertechnik

Baumpflege mit Schneid.

Baumpflege für Privatpersonen, Gewerbe & öffentliche Auftraggeber – immer unter Berücksichtigung des Artenschutzes – mit und ohne Baumkletterer.

Baumvertrauen ist gut,
Baumkontrolle ist besser.

Sie suchen eine zuverlässige und professionelle Baumkontrolle?

Erfahren Sie mehr über unseren Servicebereich, unsere Dokumentation und die Kosten.

Ihre Entscheidung
fällt Bäume.

Sie möchten Bäume fällen lassen und suchen nach einem Unternehmen, auf das Sie sich vollkommen verlassen können?

Wir empfehlen Ihnen Baumspezialist Richard:
Er ist kein gewöhnlicher Mann, er ist Baumkletterer mit Charisma, Zuverlässigkeit und einer Kettensäge am Gürtel.

Lassen Sie sich überzeugen!

„Richard und seine Mitarbeiter haben super effektiv gearbeitet, äußerst zufriedenstellend und dabei sehr schnell! (…) TOP!!!“

– Enger E.

Rezension auf Google

Leistungen Anfragen

 

Nutzen Sie gerne das Formular für Ihre Anfrage.

So habe ich die wichtigsten Informationen beisammen, um Ihre Anfrage in meine Planung mit zu berücksichtigen.

Weitere Details und einen Besichtigungstermin stimmen wir während meines Rückrufs telefonisch ab.

Sie haben natürlich auch immer die Möglichkeit, telefonisch Kontakt zu mir aufzunehmen, allerdings kann es sein, dass ich gerade auf einem Baum stehe und Sie bei einem Erstkontakt bitten werde, das Kontaktformular zu verwenden oder mir eine E-Mail zu schreiben.

Professioneller

Baumservice

zu fairen Preisen.

…und dazu freundlich, flexibel und verlässlich.

FAQ

  • Von Anfang März bis Ende September ist der Schnitt von Bäumen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze seitens des Bundesnaturschutzgesetzes verboten.

    Von dem Verbot ausgeschlossen sind Bäume in Hausgärten, Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und auf Friedhöfen.
    Hier darf das ganze Jahr über stark zurückgeschnitten und gefällt werden, solange keine Vorschriften der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde verletzt wird.

  • Von Oktober bis Ende Februar dürfen Sie Ihre Sträucher, Hecken und Büsche abschneiden, beseitigen und auf den Stock setzen.
    Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist dies verboten. Schonende Formschnitte und Pflegeschnitte sind jedoch weiterhin zulässig wenn “Lebensstätten wilder Tierarten” geschont werden.

    Bäume in Kleingärten und Hausgärten dürfen das ganze Jahr über geschnitten werden, da sie vom zeitlich begrenzten Fällverbot ausgenommen sind.

  • Ihnen an dieser Stelle einen Stundenlohn zu nennen, wird Ihnen nicht weiterhelfen, da Ihnen dann eine professionelle Einschätzung für die erforderliche Arbeitszeit fehlt, um einen Gesamtpreis bestimmen zu können.

    Rufen Sie mich an! Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit mir, damit ich mir ein Bild von den Gegebenheiten machen kann und wir alle wichtigen Details bei Ihnen vor Ort besprechen können. Anschließend erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag.

  • Die Kosten für eine professionelle Baumpflege ist sehr stark davon abhängig, wie groß Ihr Baum ist, wo er steht, ob großes Gerät nötig ist und ob es sich um den Schnitt eines Baumes handelst oder um einen Schnitt mehrerer Bäume.

    Eine schnelle und verbindliche Antwort erhalten Sie so: Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit mir, damit ich den Aufwand zu bestimmen und Ihnen einen Kostenvoranschlag machen kann.

  • Nadelbäume und Bäume, die einen bestimmten Durchmesser (gemessen am Stamm in 130 cm Höhe) unterschreiten.

    Bis zu welchem Durchmesser Sie ohne eine (kostenpflichtige) Genehmigung fällen dürfen, entnehmen Sie der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

  • Bäume in Ihrem Kleingarten oder Hausgarten dürfen Sie das ganze Jahr über schneiden und fällen, da diese Bäume von der gesetzlichen Schonzeit von März bis September ausgenommen sind.

    Um hohe Ordungsgelder zu vermeiden, sollten Sie jedoch die geltenden Bestimmungen beachten, welche durch die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde geregelt ist.
    Hier entnehmen Sie z. B. bis zu welcher Stammdicke Sie ohne Genehmigung fällen dürfen.