Bäume fällen mit
Seilkettertechnik
Von oben nach unten:
Unsere
Dienstleistungen
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Besteht genügend Platz, sodass der Baum fallen kann, ist dies die einfachste und günstigste Methode.
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Wenn wenig Platz vorhanden ist, oder das Gelände keine Verwendung von großen Maschinen zulässt, ist das Fällen mittels Seilklettertechnik meist die einzige und immer die schonendste Fälltechnik.
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Ist ausreichend Platz vorhanden, kann eine Hebebühne zur schichtweisen Fällung des Baumes verwendet werden.
Das Fällen eines Baumes mit einer Hebebühne bietet eine Zeitersparnis, als mit der Seilklettertechnik und bietet insbesondere bei mehreren zu fällenden Bäumen einen (Kosten-)Vorteil.
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Ist ein Baum nach einem Sturm beschädigt, kann dieser eine Gefahr für Mensch, Haus und Tier darstellen.
Wir kümmern uns um eine sichere und rasche Beseitigung der Gefahr!
Ablauf: Baumfällung mit Seilklettertechnik
01 – Besichtigung
Sie haben einen Konflikt mit einem Baum?
Ich löse diesen Konflikt für Sie, jedoch nicht, ohne zuvor einen Blick auf das Übel geworfen zu haben und den nötigen Aufwand einzuschätzen.
02 – Angebot
Nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist klar, welche Gerätschaften und Maschinen zum Einsatz kommen müssen und auch wie viel Zeit veranschlagt werden muss. Folglich erhalten Sie ein unverbindlichen Kostenvoranschlag.
03 – Vorbereitung
Stehen die zu fällenden Bäume am oder im Wasser oder an einem Hang, sind andere Maschinen und Hilfsmittel nötig, als wenn Sie einen einsamen Baum auf einem Fußballplatz gefällt bekommen möchten. Letzteres ist unkompliziert, die anderen Beispiele erfordern Planung, Vorbereitung und in der Regel auch mehr Gerät.
04 – Baumfällung mit Seilklettertechnik
Wir vereinbaren einen Termin.
Mein Team und ich erscheinen pünktlich am Ort des Geschehens.
Wir fällen Ihren Baum mit Herz und Kettensäge: Stück für Stück, schonend und sicher von oben nach unten.
Fertig!
05 – Nachbereitung
Auf Wunsch nehmen wir das entstandene Gerümpel und Gestrüpp mit und entfernen auch den Baumstumpf und die Wurzeln an einem Folgetermin.
Sprechen Sie uns an!
Bäume im Kleingarten und Hausgarten dürfen das ganze Jahr über gefällt werden.
Kein Fällverbot für Bäume im Garten
Im Zeitraum 1. März bis 30. September besteht ein gesetzlicher Schonungszeitraum für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.
Bäume in Kleingärten, Hausgärten, und Parks sind von dem Fällverbot ausgenommen und der radikale Schnitt bzw. das Fällen ist grundsätzlich gestattet.
Zu beachten ist jedoch die Regelungen der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt bzw. Kommune.
Hecken, Büsche & Co unterliegen überall der Schutzbestimmung
Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze besteht die zeitlich begrenzte Schonzeit auch innerhalb von Gärten und Parks.
Sie sind nicht ausgenommen und dürfen nur schonende Formschnitte und Pflegeschnitte erhalten, solange der Artenschutz wilder Tiere gewahrt wird.

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Baumservice
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